in Besuch bei einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker ist ganz ähnlich wie ein Arztbesuch.
Allerdings wenden Ärzte in aller Regel sog. schulmedizinische Verfahren an. Sie konzentrieren sich bei ihrer Behandlung auf den Körper und auf körperliche Symptome. Am Anfang der Behandlung steht daher eine gründliche körperliche Untersuchung.
Heilpraktiker_innen haben sich dagegen auf ganz unterschiedliche sog. alternativmedizinische Verfahren spezialisiert, wie z.B. Homöopathie, Akupunktur, Kinesiologie oder Pflanzenheilkunde. Was bei der Untersuchung und Behandlung genau passiert, hängt davon ab, worauf sich der Heilpraktiker spezialisiert hat.
Ich habe mich z.B. auf Klassische Homöopathie spezialisiert. Das bedeutet unter anderem, dass ich Körper und Seele als eine Einheit ansehe. Am Anfang der Behandlung steht daher ein Gespräch von etwa zwei Stunden, bei dem ich sowohl nach körperlichen Symptomen frage als auch nach Gedanken, Gefühlen oder Träumen. Auf dieser Grundlage suche ich dann ein homöopathisches Mittel heraus, das möglichst gut zu den Symptomen und zur gesamten Persönlichkeit passt.
Auch hier kommt es wieder darauf an, worauf sich eine Heilpraktikerin spezialisiert hat.
Allgemein kann man sagen, dass ein Besuch bei einer Heilpraktikerin dann zu empfehlen ist, wenn man es mit Beschwerden zu tun hat, die schon längere Zeit bestehen und bei denen die Schulmedizin nicht viel ausrichten kann. Dazu gehören z.B. Migräne, Reizdarm, Fibromyalgie, Wechseljahresbeschwerden, chronische Rückenschmerzen oder Schlafstörungen. Bei manchen chronischen Erkrankungen kann es auch sinnvoll sein, schulmedizinische und alternativmedizinische Verfahren zu kombinieren, z.B. bei rheumatischen Erkrankungen oder bei Arthrose.
Gleichzeitig ist es wichtig zu wissen, dass es auch Erkrankungen gibt, die eine Heilpraktikerin nicht behandeln darf. Dazu gehören z.B. viele Infektionskrankheiten (wie beispielsweise Masern, Keuchhusten, Grippe oder aktuell auch COVID19), Geschlechtskrankheiten (z.B. Syphilis, Gonorrhoe) sowie alle Erkrankungen an den Zähnen und im Mund (z.B. Paradontose, Zahnwurzelentzündung oder Karies).
Auch das ist ganz unterschiedlich. Am besten fragt man bei der Krankenkasse an, ob sie eine Zusatzversicherung für das alternativmedizinische Verfahren anbietet, das man sich ausgesucht hat. Für die Klassische Homöopathie (wie auch für andere alternativmedizinische Verfahren) bieten manche Kassen eine Übernahme der Kosten oder eines Teils der Kosten an.
Wenn die eigene Krankenkasse keine (teilweise) Kostenübernahme anbietet, hat man außerdem die Möglichkeit, die Kosten bei der nächsten Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen anzugeben und entsprechend anrechnen zu lassen. Auf diese Weise erhält man einen Teil der Kosten nachträglich zurück.