Welche Kosten fallen an?

Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an das Abrechnungsverzeichnis für Homöopathische Leistungen LVKH. Das LVKH ist eine Erweiterung des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker GebüH, das Sie auf den Webseiten des Fachverbands Deutscher Heilpraktiker e.V. einsehen können.

Bitte beachten Sie:  Das LVKH und das GebüH sind keine Gebührenverordnugen, sondern lediglich Gebührenverzeichnisse. Es werden darin keine rechtlich verbindlichen Gebührensätze für bestimmte Leistungen festgelegt. Vielmehr bieten diese Verzeichnisse lediglich eine Orientierung.

Eine homöopathische Fallaufnahme (120 Min.) und Mittelverordnung bei Erwachsenen kostet je nach Zeitaufwand zwischen  178.- und 235.-

Eine homöopathische Fallaufnahme (90 Min.) und Mittelverordnung bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 14 Jahre  kostet je nach Zeitaufwand zwischen 110.- und 209.-.

Ein homöopathisches Folgegespräch ohne erneute Repertorisation kostet je nach Zeitaufwand 40,10 bis 126,70.

Ein homöopathisches Folgegespräch mit erneuter Repertorisation kostet je nach Zeitaufwand 73,80 bis 147,60.

Ein Gespräch und eine Mittelverordnung bei akuten Erkrankungen kostet je nach Zeitaufwand 36,90 – 110,70.

Eine kürzere Beratung am Telefon kostet je nach Zeitaufwand 18,20 bis 73,80.

Eventuell weitere, hier nicht aufgeführte Positionen werden nach GebüH abgerechnet, sofern keine separate Vereinbarung dazu erfolgt ist.

Werden die Kosten erstattet?

Private Versicherungen, Zusatzversicherungen gesetzlicher Krankenkassen und Beihilfestellen erstatten die Kosten einer homöopathischen Behandlung meist zu 70-80%.

Wenn Sie ausschließlich gesetzlich versichert sind, erstattet die Versicherung Ihre Kosten in der Regel nicht. Sie können die Rechnungen aber steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen und erhalten so indirekt einen Teil Ihrer Ausgaben zurück.

Sie können sich Homöopathie nicht leisten?

Ihre Kasse erstattet die Behandlungskosten nicht? Sie können sich die Behandlung nicht leisten? Melden Sie sich trotzdem bei mir und wir überlegen gemeinsam, ob wir eine Lösung für Sie finden können, z.B. durch Ratenzahlung.

Sie können Ihren Termin nicht wahrnehmen?

Wenn Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, dann geben Sie mir bitte 24h im voraus Bescheid. Ansonsten muss ich Ihnen für den Termin leider Kosten  in Rechnung stellen.